Studiengebühren Für Das Zweitstudium Rechtmäßig

Studierende, die bereits einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss erworben haben, müssen in NRW Studiengebühren i. H. v. 650,00 EUR pro Semester für ein zweites Studium zahlen.

Lese ich gerade in der Handakte WebLAWg.

Ich bin mal gespannt, wie lange es dauert, bis sich das auch hier in Berlin durchsetzt…

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