Hurra. Automatisierte Score-Bewertung.

Sehr geehrter Kunde,

leider können wir Ihren Antrag für die gewünschte ******-Karte nicht annehmen.

Zu Ihrer Information:

Die ****** GmbH ist nicht verpflichtet, einen Antrag anzunehmen. In unseren Antragsformularen behalten wir uns eine Ablehnung ausdrücklich vor. Wir nutzen interne Kriterien zur Antragsprüfung, um zu entscheiden, in welchen Fällen wir einen Antrag ablehnen.

Es geht um eine Prepaid-Karte. Und ganz im Ernst: ich wäre als Kunde sicher nicht die schlechteste (wenn auch nicht die beste im Sinne von “zu melkende, umsatzgenerierende Kuh”) Wahl gewesen. (Vielleicht habe ich unbewusst während der Bestellung irgendwie zum Ausdruck gebracht, dass ich die Karte nutzen möchte, um eine Rufnummer zu “parken”?)

Die Ablehnung lag übrigens wenige Sekunden nach der Auftragsbestätigung im Postfach. Das zeigt wieder einmal, dass das automatisierte Erstellen von Scores für potentielle Kunden ein perfekt durchdachtes System ist, bei dem keine Fehler geschehen. Ich weiß jetzt nicht einmal, ob dem Anbieter meine Nase nicht gepasst hat:

Ihre Daten haben wir mit der Ablehnung sofort aus unseren Systemen gelöscht, so dass nachträglich nicht mehr festgestellt werden kann, aus welchem Grund die Ablehnung erfolgt ist.

Am meisten wurmt mich ja jetzt meine Unkenntnis über den Ablehnungsgrund. Aber glücklicherweise gibt es noch ausreichend andere Anbieter, zumindest die Verlängerung des Post-Paid-Vertrages (die ich aufgrund der – verglichen mit dem derzeitigen Angebot auf dem Markt – schlechten Konditionen nicht möchte) wäre problemlos möglich.

Der Lawblogger bekommt sogar zwei Mal Post vom selben Absender – natürlich auch mit unterschiedlichen Kreditwürdigkeitseinstufungen.

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