Being "Rasterfahnded"

Keine Frage, Kinderpornographie ist so ziemlich das widerlichste, was es gibt. Im Prinzip halte ich einige Rechtsmittel zur Bekämpfung (auch präventive) durchaus für angebracht.

Das Abgleichen von Datensätzen (und damit das unter Generalverdacht stellen) von 22 Millionen Kreditkarteninhabern in Deutschland (Artikel bei Spiegel, Heise) finde ich, nun ja sagen wir mal datenschutzrechtlich sehr bedenklich und unverhältnismäßig. Wenn ich einen Kinderporno-Ring aushebe, dann muss ich im Zuge dieses Ermittlungsverfahrens doch auch entsprechende Unterlagen sicherstellen und auf Basis dieser weiter ermitteln können. Sicherlich hätte es auch ausgereicht, bei der Bank des Zahlungsempfängers nachzuhaken.

Die gesamte Aktion macht mir einen etwas unausgegorenen Eindruck und ich bin mal gespannt, wer sich damit jetzt die Flossen verbrennt.

(Das Wort “rasterfahnded” habe ich bei Sascha geklaut, der “gerasterfahndet” in die Welt gesetzt hat.)

Update: Udo Vetter (der Autor vom law blog) hat ein hübsches Schreiben ans Amtsgericht Halle/Saale verfasst.

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