Abmahnung Wegen "Subscribe to Comments"-Plugin

Die Deutschen sind ja bekanntermaßen ein äußerst klagefreudiges Völkchen. Und so verwundert es nicht, dass man sich also nicht nur der Höhe von Nachbars Hecke bei Gericht trifft sondern sich auch wegen eines WordPress-Plugins (in diesem Fall das beliebte “Subscribe to comments”) eine Abmahnung einfängt.

Die Problematik “Newsletter/unerwünschte Werbung” sollte im Prinzip nur bei gewerblichen Angeboten gelten, doch die Definition ist nicht eindeutig. Manch Richter geht ja schon allein bei einer Schaltung von Anzeigen (z.B. Google Adsense o.ä.) zur Deckung der Hosting-Kosten von einer gewerblichen Tätigkeit aus.

Da ich weder Zeit noch Lust habe, an dieser Stelle Angriffsfläche für einen Rechtstreit zu bieten, ist das Plugin mit sofortiger Wirkung deaktiviert. WordPress soll in Version 2.7 soll anscheinend mit einer (gesetzeskonformen) Double-Opt-In-Methode für Benachrichtigungen daher kommen. Ich bin gespannt.

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