Aktualisiertes Personalausweisgesetz

“Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben.”

Gerade bei Udo Vetter im lawblog gefunden. Seiner Auffassung nach “[…] macht [das Gesetz] keinen Unterschied zwischen altem und neuen Ausweis. Demnach gilt das Herausgabeverbot auch für alte Dokumente.”

Ich richte mich dann schon mal auf sehr interessante Diskussionen an der Pforte von $MEGACORP ein. Die Pförtner ziehen dort nämlich für die Dauer des Besuchs bislang den Perso oder Führerschein ein und geben im Austausch dagegen einen Besucherausweis heraus. Der Stuttgarter Automobilhersteller mit-ohne-Stern auf der Haube verfährt ebenso, wie auch gleich der erste Kommentator zu obigem Artikel bestätigt.

Bild-Quelle: Bundesministerium des Inneren

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