Aktualisiertes Personalausweisgesetz
“Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben.”
Gerade bei Udo Vetter im lawblog gefunden. Seiner Auffassung nach “[…] macht [das Gesetz] keinen Unterschied zwischen altem und neuen Ausweis. Demnach gilt das Herausgabeverbot auch für alte Dokumente.”
Ich richte mich dann schon mal auf sehr interessante Diskussionen an der Pforte von $MEGACORP ein. Die Pförtner ziehen dort nämlich für die Dauer des Besuchs bislang den Perso oder Führerschein ein und geben im Austausch dagegen einen Besucherausweis heraus. Der Stuttgarter Automobilhersteller mit-ohne-Stern auf der Haube verfährt ebenso, wie auch gleich der erste Kommentator zu obigem Artikel bestätigt.
Bild-Quelle: Bundesministerium des Inneren